Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn der/die Verfügende nicht mehr ansprechbar bzw. entscheidungsfähig ist. Sie soll Ärzten und Angehörigen helfen zu verstehen, was der/die Verfügende in dieser Situation wohlgewollt haben könnte und damit sicherstellen, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die der Verfasser/die Verfasserin nicht wünscht. Rechtlich ist sie Grundlage für die Entscheidung der Bevollmächtigten oder des Betreuers, die sie dann im Gespräch mit den behandelnden ÄrztInnen zu treffen haben.

In der Verfügung kann den behandelnden Ärztinnen und Ärzten insbesondere untersagt werden, bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen durchzuführen. Dabei ist genau zu prüfen, für welche Situation solch eine Einschränkung gewünscht wird, also ob z.B. ausschließlich an die Phase des unmittelbaren Sterbens gedacht ist oder ob schon vorher, z.B. bei bestimmten als nicht mehr lebenswert empfundenen Situationen auf bestimmte Behandlungen verzichtet werden soll.

Eine Patientenverfügung sollte sorgfältig überdacht und möglichst präzise formuliert werden. Offene Gespräche mit Angehörigen und eine Beratung z.B. durch die Hausärztin, den Hausarzt oder eine andere mit der Materie vertraute Person (z.B. einen Seelsorger, einer Juristin oder einer Mitarbeiterin in der Hospizbewegung), sind unbedingt zu empfehlen.

Da die Verfügung letztlich vom Bevollmächtigten bzw. Betreuer im Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin durchgesetzt werden muss, ist es insbesondere wichtig, dass einerseits der Betreuer wirklich weiß, was die Verfügende damit will, dass der Text aber andererseits auch so formuliert ist, dass der Arzt/die Ärztin das Beschriebene nachvollziehen und in seiner Ernsthaftigkeit erkennen kann.

Eine Verfügung kann formlos aufgesetzt werden. Um Menschen, die damit Schwierigkeiten haben, zu unterstützen, wurde eine Vielzahl von Formularen und Formulierungshilfen erstellt, die zum Teil auch aus dem Internet heruntergeladen werden können. Allerdings ist es wichtig, sich klar zu machen, dass hinter solch einem Formular immer auch eine bestimmte Sicht auf Krankheits- und Sterbeprozesse steht. Deshalb lohnt es sich – ggf. mit anderen zusammen – zu überlegen, ob ich diese spezifische Sicht wirklich teile oder ob ein anderes Formular für mich geeigneter wäre.

Nicht zu unterschätzen ist auch der Aspekt der Entlastung für Angehörige, die im Angesicht eines schweren Schicksalschlages oft mit derartigen Entscheidungsfindungen völlig überfordert sind.

Hinweis:

Da eine Patientenverfügung in der Regel einen Betreuer oder eine Bevollmächtigten braucht, die sie durchsetzt, ist es wichtig, sie mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu verbinden, in der solch eine Person benannt wird.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung:

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Patientenverfügung.pdf

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Patientenverfügungen

Krankenhauspfarrer Hanno Paul
Krankenhauspfarrer

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